Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre dürfen wieder ohne einen Mindestabstand Sport treiben. Das macht eine neue Regelauslegung der aktuell gültigen Eindämmungsverordnung möglich, die das Land Brandenburg veröffentlicht hat. So heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), dass „Sportarten wie Fußball, Rudern oder Volleyball, die einen Mindestabstand von 1,50 Meter unterschreiten, von Kindern und Jugendlichen in vollem Umfang wieder betrieben werden“ können.

Begründet wird die Neuregelung mit der Einordnung der Vereinsangebote für junge Menschen in die Jugendarbeit im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB VIII), für die keine Abstandsregelung gilt. „Daraus folgt, dass sämtliche sportlichen und bewegungsorientierten Angebote der Sportvereine nicht dem Abstandsgebot unterliegen, auch nicht auf Sportanlagen“, heißt es vom MBJS. Jugendarbeit erfasse Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende bis zum 27. Lebensjahr. Hygieneregelungen und die Nachvollziehbarkeit von Kontakten bleiben dennoch in der Verantwortlichkeit der Vereine.

Für den Landessportbund bedeutet die Neuauslegung aus zweierlei Gründen einen Meilenstein, der nun aber weitere Lockerungen für den Brandenburger Sport nach sich ziehen muss. „Dass die Arbeit der Sportvereine als Jugendarbeit gilt – ohne dass diese als Träger der freien Jugendhilfe eingestuft sind – ist eine lang überfällige Bewertung, die wir sehr begrüßen und für die wir uns lange eingesetzt haben“, sagt Andreas Gerlach, Vorstandsvorsitzender des Landessportbundes Brandenburg e.V. (LSB). „Dies würdigt das vielfältige Wirken unserer Sportvereine für und mit Kindern und Jugendlichen.“ Auch der Wegfall des kontaktlosen Sports für junge Menschen ist für den LSB ein sinnvoller Schritt, der nun aber auch für alle anderen Aktiven notwendig wird. „Die jetzige Regelung zieht eine Trennlinie durch unser Sportland, die auf wenig Verständnis stößt“, so Gerlach.  „Wir haben die Einschränkungen der Corona-Krise über alle Altersklassen hinweg gemeinsam verantwortungsvoll getragen und umgesetzt. Daher sollten nun auch alle Aktiven gleichermaßen an den Lockerungen teilhaben dürfen, zumal diese bereits in angrenzenden Bundesländern umgesetzt sind.“