Hinter den rund 3.000 Brandenburger Sportvereinen liegen Monate voller Stillstand und Verbote, voller Verzicht und Geduld. Die Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik hat in dieser Zeit Entscheidungen getroffen, die für die rund 350.000 Aktiven hart waren – doch die der Sport mit Blick auf die Pandemie-Eindämmung diszipliniert mitgetragen hat. „Dabei mussten wir Sportler zahlreiche Entbehrungen in Kauf und lange Zeit Abschied von unserem Sport nehmen – zum Wohle und der Gesundheit der gesamten Gesellschaft“, sagt Landessportbund-Präsident Wolfgang Neubert. „Diese Verantwortung haben wir wie selbstverständlich übernommen und damit maßgeblich mitgeholfen, das Corona-Virus in der Mark zu bekämpfen. Umso unverständlicher ist es nun, dass der Sport in Brandenburg bei den Überlegungen der Landesregierung zu möglichen Lockerungsstrategien kaum erkennbare Berücksichtigung findet.“

Dies ist umso erstaunlicher, da der Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) der Landesregierung schon vor einigen Wochen ein Konzept vorgelegt hat, wie eine schrittweise Rückkehr des Sports zurück zur Normalität aussehen kann. „Auf diesen Vorschlag, der sich zeitlich an den Öffnungen der Brandenburger Schulen orientiert, haben wir bis heute keine ernsthafte Reaktion erhalten“, bedauert LSB-Vorstandsvorsitzender Andreas Gerlach. „Man kann inzwischen den Eindruck gewinnen, dass kommerzielle Einrichtungen wie Golfplätze oder Fitnessstudios eine wesentlich größere Rolle in der politischen Debatte spielen als der Vereinssport, der bekanntermaßen die größte gesellschaftliche Bewegung im Land darstellt. Die Vereine verdienen mehr Beachtung und brauchen schnellstmöglich eine Perspektive – sowohl im Kinder- und Jugend- als auch im Erwachsenensport.“

Auszug aus dem „Vorschlag des Landesssportbundes Brandenburg e.V. zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs im Land Brandenburg“:

 […] Das Sporttreiben in einem Verein bedeutet für unsere Mitglieder viel mehr als der bloße Erhalt der persönlichen Fitness, der derzeit für den Großteil der Bevölkerung nur durch regelmäßigen Individualsport möglich ist. Im Verein Sport zu treiben heißt, Teil einer Gemeinschaft zu sein, zusammen mit Gleichgesinnten einer Leidenschaft nachzugehen und die Probleme des Alltags durch die gemeinsame Bewegung eine Zeit lang zu vergessen. Für viele ist der Verein zu einem zweiten Zuhause geworden und damit zu einem wichtigen Faktor nicht nur für die physische sondern auch für die psychische Gesundheit seiner Mitglieder.

Insbesondere die Kinder und Jugendlichen leiden unter den aktuellen Einschränkungen und werden in ihrer physischen, psychischen, motorischen und emotionalen Entwicklung gehemmt. […] Zudem werden den Kindern und Jugendlichen in den Vereinen Werte wie Zusammenhalt, Teamgeist, Verantwortungsbewusstsein, Disziplin und Rücksichtnahme vermittelt. […]

Der Landessportbund Brandenburg […] fordert nach Beendigung des Lockdowns eine schnellstmögliche Rückkehr des Sports in den „Normalbetrieb“. Dies sollte durch einen schrittweisen Abbau der Einschränkungen entsprechend dem Infektionsgeschehen und den damit einhergehenden Umgangsverordnungen des Landes vollzogen werden. Dabei sind selbstverständlich die Vorgaben des Infektionsschutzes sowie die erforderlichen Regeln der Hygienekonzepte der jeweiligen Sportfachverbände auf jeder Stufe der Lockerungen durch die verantwortlichen Akteure vor Ort um- und durchzusetzen.

Hierzu schlägt der LSB den politischen Entscheidungsträgern auf Landesebene folgenden Weg zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs auf und in allen Sportstätten im Land Brandenburg vor. Dabei fordert er ein einheitliches Vorgehen in den Landkreisen, Kommunen und verantwortlichen Gesundheitsämtern.

[…]

  1. Stufe der Lockerung (zusätzlich zum aktuellen Stand) – mit Beginn des Präsenzunterrichts in Grundschulen (auch in Wechselform)
  • Kinder und Jugendliche (bis 14 Jahre): Sportbetrieb auf und in allen Sportstätten (indoor und outdoor) ist ohne Einschränkungen erlaubt
  • Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre): Sportbetrieb auf und in allen Sportstätten ist outdoor ohne Einschränkungen und indoor kontaktfrei erlaubt;
  • Erwachsene (über 18 Jahre): Sportbetrieb auf allen Sportstätten unter freiem Himmel (outdoor) ist ohne Einschränkungen erlaubt.
  1. Stufe der Lockerung (zusätzlich zur Stufe 1) – bei geregeltem Präsenzunterricht
  • Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre): Sportbetrieb auf und in allen Sportstätten ist ohne Einschränkungen erlaubt;
  • Erwachsene (über 18 Jahre): Sportbetrieb auf und in allen Sportstätten ist ohne Einschränkungen (outdoor) und kontaktfrei (indoor) erlaubt.
  1. Stufe der Lockerung (zusätzlich zur Stufe 2) – bei Präsenzunterricht und Öffnung der Fitnessstudios
  • Der Sportbetrieb ist für alle auf und in allen Sportstätten ohne Einschränkungen erlaubt.

Rahmenbedingungen für alle Stufen

  • Die Nutzung sanitärer Anlagen muss unter Einhaltung der notwendigen Hygienemaßnahmen und dem Abstandsgebot gewährleistet sein, sobald ein Sporttreiben angeboten wird.
  • Abstand, Mund-Nasen-Bedeckung (in Umkleiden und sanitären Anlagen), Händehygiene und regelmäßiges Lüften in Räumlichkeiten sind verpflichtend.

Die Kontaktdaten von Teilnehmer*innen müssen zur Nachverfolgung von Infektionsketten unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfasst, gesichert und nach Ablauf einer Vier-Wochen-Frist vernichtet werden.