Für Sportvereine des Landes Brandenburg, die durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind, gibt es seit heute eine weitere finanzielle Hilfe. Das Land Brandenburg hat einen Rettungsschirm aufgespannt, der sowohl für in Not geratene Sportvereine als auch für gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Weiterbildung gilt. Dafür stellt die Landesregierung insgesamt 10 Mio. Euro für drei Monate zur Verfügung.

Wolfgang Neubert, Präsident des Landessportbundes Brandenburg e.V. (LSB), sieht in der Soforthilfe ein wichtiges Signal an alle Vereine, die unverschuldet durch die Pandemie-Einschränkungen in Existenznöte geraten sind. „Es zeigt deutlich, dass der Stellenwert der Sportvereine in unserer Gesellschaft, ihre Wichtigkeit in den jeweiligen Regionen und ihre Funktionen im sozialen Netzwerk von der Politik als unverzichtbar erachtet werden. Wir danken dem Land Brandenburg für die ergänzende Corona-Hilfe. Sie wird es dem Sportland erleichtern, seine tragende Rolle im Land weiterhin mit der gleichen Kraft einzunehmen und so die Weichen für eine erfolgreiche sportliche Zeit nach Corona zu stellen.“

Sportvereine können die Soforthilfe direkt über den Landessportbund beantragen. Sie wird als einmaliger Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe des Zuschusses muss dabei der Finanzlücke entsprechen, die dem Verein aufgrund der Krise entstanden ist. Der Verein hat diese zwar im Vorfeld nachzuweisen, ein Verwendungsnachweis ist allerdings nicht notwendig.

LSB-Vorstandsvorsitzender Andreas Gerlach dankt den bisher 70 Vereinen, die bereits Hilfebedürftigkeit signalisiert haben, für ihre Geduld. „Die bisherigen Unterstützungsanfragen haben dazu beigetragen, die Problemfelder zu schärfen. Das nun verbindliche Antragsformular ist gewissenhaft und vollständig auszufüllen. Die Vereine, von denen bereits eine Information beim LSB vorliegt, werden in den nächsten Tagen kontaktiert.“

Die Richtlinie, die bis Ende des Jahres gültig ist, richtet sich an Sportvereine, die im Rahmen ihrer satzungsgemäßen und gemeinnützigen Tätigkeit in eine Schieflage geraten sind. Sportvereine, deren Finanzprobleme im wirtschaftlichen Geschäfts- oder Zweckbetrieb entstanden sind, können dagegen Unterstützung über das bereits laufende Soforthilfeprogramm der ILB beantragen.

Infos, Antrag und FAQ zum neuen Rettungsschirm

Anträge für das neue Rettungsprogramm senden in Not geratene Sportvereine per E-Mail an (Dateianhänge dürfen 15 MB nicht überschreiten).