Gesetzliche Grundlage für das Schutzkonzept
Neues Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG) – Das bedeutet es für unsere Sportvereine!
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Brandenburg das neue Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG). Dieses Gesetz schafft verbindliche Anforderungen und klare Standards für alle Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten – dies betrifft unmittelbar auch die Sportvereine im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.
Was ist neu im BbgKJG?
Das BbgKJG setzt zentrale Schwerpunkte, die die Sportvereine direkt betreffen:
Kindeswohl im Fokus:
Bei jeder Entscheidung und jeder Maßnahme steht das Wohl der Kinder und Jugendlichen an erster Stelle.Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung:
Junge Menschen haben nun gesetzlich verankerte Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte bei allen sie betreffenden Angelegenheiten.Pflicht zur Erstellung von Schutzkonzepten:
Jeder Verein, der mit jungen Menschen arbeitet, ist gesetzlich verpflichtet, ein Schutzkonzept zur Prävention und zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung vorzuhalten und umzusetzen.Einrichtung von unabhängigen Ombudsstellen:
Kinder und Jugendliche erhalten Zugang zu neutralen und unabhängigen Anlaufstellen bei Konflikten.Inklusive Angebote als Standard:
Alle Angebote für Kinder und Jugendliche müssen inklusiv gestaltet sein und barrierefrei zur Verfügung stehen.
Was heißt das konkret für unsere Sportvereine?
Aus dem neuen BbgKJG ergeben sich unmittelbare Verpflichtungen für jeden Sportverein:
Entwicklung eines internen Kinderschutzkonzepts,
Klare Benennung einer Ansprechperson Kinderschutz im Verein,
Verpflichtende Qualifizierungen und regelmäßige Schulungen der Trainerinnen und Betreuerinnen,
Etablierung einer Beteiligungskultur für Kinder und Jugendliche.