LAG Energieregion im Lausitzer Seenland e.V. 2. Projektauswahlverfahren der neuen Förderperiode gestartet

22. 01. 2024

Hier die nächste Fördermöglichkeit, auch für Sportvereine

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Auftrag des Vorstandes des Fördervereins LAG Energieregion im Lausitzer Seenland e.V. startet am heutigen 01. Dezember 2023 der zweite Projektaufruf der neuen Förderperiode - dafür steht diesmal ein Budget von 3,5 Mio. Euro an Fördermitteln bereit. Vorrangig sollen damit zukunftsfähige Projekte mit hohem regionalem Mehrwert gefördert werden. Der Aufruf richtet sich an Maßnahmeträger mit einem maximalen Fördermittelbedarf bis zu 400.000 Euro.

 

Frist für das Einreichen der Projektvorschläge bei der LAG Energieregion im Lausitzer Seenland e.V. ist der 30.04.2024. Unterstützt werden Vorhaben von Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Direktvermarktung, Gastronomie und Beherbergung sowie Projekte von Kommunen und Vereinen. Geplante Investitionen und Maßnahmen sollen die ländliche Entwicklung in der Region unterstützen.

 

Grundlage für den Aufruf und alle potenziellen Projekte ist die vor kurzem veröffentlichte Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER (LEADER-Richtlinie).

 

Die wesentlichsten Neuerungen sind:

• Die Festsetzung von Fördersätzen und Höchstförderbeträgen obliegt den jeweiligen lokalen Aktionsgruppen gemäß den Regularien in der jeweiligen RES

• Der Eigenanteil kann ganz oder teilweise durch zweckgebundene Mittel Dritter dargestellt werden. Bei Körperschaften des öffentlichen Rechts darf es sich bei diesen Mitteln nur um Mittel anderer öffentlicher Stellen handeln, die keine Mittel der Europäischen Union sind.

• Eingeschränkte Förderung des Innenausbaus zu Wohnzwecken bei Revitalisierung ungenutzter und leerstehender ortsbildprägender Gebäude, die nach Abschluss der Maßnahme durch den Antragstellenden oder einen Verwandten ersten Grades als Hauptwohnsitz bewohnt werden

• Anwendung von Einheitskosten zunächst ausschließlich von Neubauten insbesondere in den Bereichen Gebäude für Wohn- und Beherbergungszwecke, Kindertagesstätten, Schul- und Hortgebäude, Mehrfunktions- und/oder Dorfgemeinschaftshäuser

• ausschließlich Online-Antragstellung

 

Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich - das Regionalmanagement steht den Projektträgern wie immer beratend zur Seite.

 

Michael Franke

Leiter der Geschäftsstelle

LAG "Energieregion im Lausitzer Seenland" e.V.