Bestandsmeldung der Vereine 2016

06. 01. 2016

Da es noch Irritationen gab über die Zuordnung von Abteilungen zu Landesfachverbänden, oder ohne Mitgliedschaft im Fachverband hier noch einmal der offizielle Passus laut Mitgliederordnung des LSB:

 

§ 2.1.1. Statistische Erhebung und Mitgliedermeldung

 

- Der Verein erklärt die Mitgliedschaft der Abteilung im Landesfachverband für alle Personen dieser.

 Es ist nicht möglich, nur einen Teil der Personen der Abteilung als Mitglied im Landesfachverband zu melden.

 

 

daraus folgt, dass für alle Mitglieder der Abteilung Beiträge zum Landesfachverband fällig werden! (auch wenn ein Teil der Mitglieder als Mitglieder ohne Fachverband deklariert wurden)

 

Bitte bei der Online Eingabe der Mitgliederzahlen beachten.

 

Bild zur Meldung: Bestandsmeldung der Vereine 2016